Gestern, 11:54
Die Frage "UKW abschalten oder nicht" ist erstmal nur eine reine technische Frage. Zum Zeitpunkt der genannten 60 oder 70 Jahre gab es fast nur öffntlich rechtlichen UKW-Empfang, Radio Luxemburg war ein Sonderfall und AFN, BFBS etc Überbleibsel des Besatzungsstatus.
D.h. UKW war gleichbedeutend mit öffentlich-rechtlich.
Heute wird gesagt: Jeder Hinz und Kunz bzw. jeder, der genug Geld hat, soll seine eigene Radiostation eröffnen dürfen. Dies entspricht seinem Freiheitsbild. Das geht natürlich nur über den Digitalfunk. Eine Nachfrage oder nur eine Diskussion, was gesendet wird oder nicht, begrenzt nur das Strafrecht oder in kleinen Teilen das Zivilrecht. Man wird über kurz oder lang amerikanische Verhältnisse erreichen, wo der Präsident einen missliebigen Kommentartoren versucht, abzuschalten.
Insofern bekommt die Frage UKW abschalten oder nicht doch eine politische Dimension und der bisherige UKW-Rundfunk ist das Feindbild aller derjenigen, die bisher nicht genug Einfluss nehmen konnten.
D.h. UKW war gleichbedeutend mit öffentlich-rechtlich.
Heute wird gesagt: Jeder Hinz und Kunz bzw. jeder, der genug Geld hat, soll seine eigene Radiostation eröffnen dürfen. Dies entspricht seinem Freiheitsbild. Das geht natürlich nur über den Digitalfunk. Eine Nachfrage oder nur eine Diskussion, was gesendet wird oder nicht, begrenzt nur das Strafrecht oder in kleinen Teilen das Zivilrecht. Man wird über kurz oder lang amerikanische Verhältnisse erreichen, wo der Präsident einen missliebigen Kommentartoren versucht, abzuschalten.
Insofern bekommt die Frage UKW abschalten oder nicht doch eine politische Dimension und der bisherige UKW-Rundfunk ist das Feindbild aller derjenigen, die bisher nicht genug Einfluss nehmen konnten.


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